Einführung

Eine lebenslange Rente beziehen, oder sich das Kapital der beruflichen Vorsorge auf einmal auszahlen lassen?

Eine lebenslange Rente beziehen, oder sich das Kapital der beruflichen Vorsorge auf einmal auszahlen lassen? Diese Frage haben etliche Leser schon oft gestellt - und entscheiden oft emotional, ohne die Steuern zu berücksichtigen. Die Entscheidungskriterien zwischen der Renten- und der Kapitallösung sind vielfältig. Beide haben Vor- und Nachteile. Jedermann sollte sich deshalb mit dieser Frage gezielt auseinander setzen. Nicht nur eine Fehlberatung durch einen unqualifizierten Berater kann Sie teuer zu stehen kommen, auch nichts machen kann in die Zehntausende von Franken gehen. Es gilt deshalb richtig vorzugehen und einige Fragen abzuklären,  bevor sich jemand entscheiden sollte.

Wann ist eine Rente die bessere Lösung, wann ein Kapitalbezug?

Das spricht für eine Rente

  • Garantiert auf Lebenszeit. Die Rente wird lebenslänglich gezahlt egal, ob jemand 70 oder 100 Jahre alt wird.
  • Tiefes Alterskapital. Für Rentner mit einem Alterskapital von weniger als CHF 500 000 ist der Bezug der Rente die bessere Lösung.
  • Bei einer guten Pensionskasse, welche den Inflationsausgleich schriftlich garantiert, oder wie bisher regelmässig gezahlt, ist die Rente Gold wert.

Das spricht gegen eine Rente

  • Definitiver Entscheid. Es gibt kein zurück, wenn der Entscheid für die Rente gefallen ist.
  • Steuernachteil. Ab dem Jahr 2002 müssen die Renten in allen Kantonen wie beim Bund zu 100% als Einkommen versteuert werden.
  • Kapitalverlust. Stirbt der Ehemann, erhält die überlebende Ehefrau noch 60% der Rente. Der Witwer erhält gar nichts, wenn die Frau eine Rente bezogen hat und stirbt. Auch die Erben erhalten nach dem Tod des zweiten Ehepartner nichts.
  • Teuerungsverlust. In Zeiten galoppierender Inflation ist die Rente ungeschützt. Der Teuerungsausgleich ist meist nicht zugesichert. Ob die Renten mit der Teuerung Schritt halten, hängt vom Erfolg der Anlagepolitik der Pensionskasse ab. Der Trend zur Überalterung engt den finanziellen Spielraum ein.

Das spricht für einen Kapitalbezug

  • Flexibilität. Mit dem ausgezahlten Alterskapital kann eine massgeschneiderte und steuerschonende Lösung organisiert werden. Das Kapital kann für spezielle Zwecke wie Wohnungskauf, Tilgung der Hypothek oder eine Weltreise verwendet werden.
  • Unabhängigkeit. Sowohl die Rendite als auch das Risiko der Anlagen können selbst bestimmt werden.
  • Die Nachkommen profitieren. Das unverbrauchte Kapital kann nach dem Tod an Verwandte, an unverheiratete Lebenspartner, an Freunde, wohltätige Personen und Institutionen vererbt werden.
  • Inflationsausgleich, durch den Kauf von Sachwerten, wie Immobilien, Edelmetallen oder Aktien ist man der Teuerung nicht ausgeliefert, weil sich diese Anlagen mit der Inflation entwickeln.

Das spricht gegen einen Kapitalbezug

  • Planungsaufwand. Man muss sich mit der Planung des Pensionsgeldes und der Altersstrategie befassen und Entscheide treffen.
  • Mit unserer Altersfinanzplanung haben Sie eine einfache Entscheidungsgrundlage, anhand der Sie sich entscheiden können, was für Sie am besten ist!

BeispielMusterfinanzplanung

 

Pensionskassenrente

 

Kapitalauszahlung

+ vertraute Lösung + einmalige, privilegierte Besteuerung des Kapitals bei Auszahlung
+ bequem, keine Verantwortung für Kapitalanlage + unabhängig planbar
+  lebenslänglich garantiert + flexibel verfügbar
- meist kein Inflationsschutz + Leibrentengarantie ist möglich
- Rente zu 100% steuerbar + Inflationsausgleich ist langfristig möglich
- 40% Rentenverlust für Witwe + Steuern sparen möglich
- 10% Rentenverlust für Erben + 100% Rente für Witwe
- unflexibel: es gibt kein Zurück - Selbstverantwortung für Kapitalanlage
- meist keine Leistung an Konkubinatspartner und Witwer vorgesehen - Je nach Budget eher für höhere Kapitalauszahlung und Vermögen empfehlenswert

Checkliste Erstgespräch

 Folgende Unterlagen sind für das Erstgespräch mitzubringen (Kopien):

  • Steuererklärungen der letzten beiden Jahre (komplett)
  • BVG Ausweise (von Ihnen und allenfalls von Ihrem Ehegatten/Partner)
    (falls vorhanden Reglemente der Pensionskasse)
  • Konto- und Depotauszüge per Jahresende (falls möglich aktuelle)
  • Falls vorhanden: Ehe-, Erbvertrag, Testament, Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, Konkubinatsvertrag
  • Lebensversicherungspolicen
  • Kontoauszüge von 3 A Konten / Depots
  • Kontoauszüge von Freizügigkeits- Konten / Depots
  • Budget

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit auch telefonisch zur Verfügung

Artikel

Lesen Sie dazu die von Patrick Liebi verfassten und im Vista erschienen Artikel:

Kapital oder Rente? 1. Teil

Kapital oder Rente? 2. Teil